Digitale Kultur
Die MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg fördert die Entwicklung und Umsetzung von Produkten und Prozessen in den Bereichen Gamification und digitales Gaming in Museen in Baden-Württemberg. Geförderte Museen erhalten für ein Vorhaben im Bereich Gaming und Gamification ein Umsetzungsbudget von bis zu 10.000 Euro und werden zusätzlich fachlich begleitet.
Die Bewerbung ist bis zur Frist am Freitag, den 13. Februar 2026 möglich. Das Antragsformular finden Sie auf der Website der MFG Baden-Württemberg.
Das Programm „Level Up! Gamification im Museum“ wird gefördert durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg. Im Kompetenzfeld Digitale Kultur begleitet die MFG Baden-Württemberg Museen und weitere Kultureinrichtungen im digitalen Wandel.
Mit dem Programm „Level Up! Gamification im Museum“ unterstützt die MFG Museen in BW dabei, ihre eigenen Produkte und Prozesse in den Bereichen Gamification und digitales Gaming zielgruppengerecht zu entwickeln und nachhaltig umzusetzen.
Ziele des Programms:
Am Ende der Projektlaufzeit (November 2026) sollen die geförderten Projekte je nach Vorhaben ein Machbarkeitsnachweis (Proof of Concept), ein Prototyp, ein neues Angebot oder ein fertiges Produkt vorweisen.
Zur Unterstützung der Umsetzung konkreter Vorhaben wird ausgewählten Museen ein Budget zur Verfügung gestellt.
Begleitende Angebote und Vernetzungsveranstaltungen des Programms „Level Up!“ werden über das Medienimpulsprogramm des Landes Baden-Württemberg vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gefördert und sind für die geförderten Museen kostenfrei. Sie unterstützen insbesondere die nachhaltige Umsetzung der Vorhaben.
Die MFG Baden-Württemberg koordiniert Vernetzungs- und Austauschtreffen und bietet den geförderten Museen fachliche Begleitung durch qualifizierte Expert*innen. Zusätzlich hält die MFG für geförderte Museen ein Umsetzungsbudget von maximal jeweils EUR 10.000,- bereit (inkl. MwSt. möglich, abhängig vom Steuerstatus des jeweiligen Museums, siehe 5.).
Die MFG Baden-Württemberg begleitet die Museen während der Förderlaufzeit als Ansprechpartnerin, um den Abruf des Umsetzungsbudgets, die bedarfsgerechte Begleitung durch Expert*innen und nachhaltige Umsetzung der Vorhaben zu unterstützen.
Aufwand für die geförderten Museen entstehen durch:
Die fachliche Begleitung im Rahmen von „Level Up!“ unterstützt geförderte Kultureinrichtungen bei der nachhaltigen Realisierung ihrer Projektvorhaben. Expert*innen werden Kurzimpulse zu ausgesuchten Themenschwerpunkten anbieten. Anschließend können die geförderten Einrichtungen Einzelsprechstunden mit den Expert*innen wahrnehmen, um die Projektvorhaben zu schärfen, gemeinsam Ziele abzustecken und Maßnahmen zu planen. Dabei soll flexibel auf die individuellen Anforderungen der Einrichtungen reagiert werden.
Alle Termine finden online statt. Die MFG begleitet die Angebote und koordiniert die Terminierung der Einzelsprechstunden.
Die Vernetzungsveranstaltungen dienen als Raum für kollegiale Beratung, Feedback und Austausch.
Geplant sind ein Online-Onboarding und zwei Online-Vernetzungstreffen. Die Teilnahme mindestens eines*einer Mitarbeiter*in je geförderter Einrichtung wird vorausgesetzt. (Termine siehe 3.4)
Mit der Förderentscheidung sind die Museen berechtigt, ein Umsetzungsbudget von maximal EUR 10.000,- abzurufen (inkl. MwSt. möglich, abhängig vom Steuerstatus des jeweiligen Museums, siehe 5.).
Die Verwendung des Budgets als Sach- und Personalmittel steht den Museen grundsätzlich frei, insofern es der Realisierung des im Antrag formulierten Vorhabens dient, beispielsweise: Konzeptions-Workshop mit Zielgruppen, Umsetzung von Maßnahmen durch externe Dienstleister, Erweiterung des Beratungsbudgets, Beschaffung von Hard- oder Software, Reisekosten von Mitwirkenden, Honorierung von Expert*innen oder Aufwände für Testings mit Zielgruppen im Rahmen von Veranstaltungen.
Greift die Projektidee Gamification und/oder digitales Gaming im Kontext musealer Arbeit sinnvoll auf? Zeigt die Projektidee eine besondere Neuartigkeit und Kreativität?
Handelt es sich um eine Weiterentwicklung bestehender digitaler Formate oder um die Entwicklung neuer Ansätze? Ist die Herangehensweise im Kontext der Kulturvermittlung besonders originell? Wirkt das Vorhaben im Gesamtbild der Bewerbungen – unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedingungen – besonders kreativ?
Ist das Vorhaben klar in die digitale oder institutionelle Gesamtstrategie des Museums eingebettet? Unterstützt es längerfristige Ziele, wie etwa Publikumsbindung, Innovationsprofil oder Bildungsauftrag? Stärkt das Projekt interne Kompetenzen oder fördert es strukturelle Weiterentwicklungen?
Sind die Zielgruppen klar definiert, und gibt es Maßnahmen zur gezielten Ansprache und Einbindung dieser Gruppen? Werden Besucher*innen, Communities oder andere Stakeholder aktiv in das Projekt eingebunden? Gibt es eine Zusammenarbeit mit Partnern aus der Games-Branche, Bildung, Forschung oder ähnlichen Bereichen?
Hat das Vorhaben einen langfristigen Nutzen für das Museum, etwa durch Wiederverwendbarkeit oder Verstetigung? Besteht Potenzial zur Skalierung oder Übertragbarkeit auf andere Museen oder Institutionen? Leistet das Projekt einen Beitrag zur Stärkung der digitalen Kompetenz im Museum?
Nach dem Anmeldeschluss werden alle Bewerbungen auf ihre Antragsberechtigung und grundsätzliche Erfüllung der Förderkriterien überprüft. In einer Jury-Sitzung wird die differenzierte Bewertung entsprechend der Förderkriterien unternommen und eine Auswahl getroffen. Zur Förderung ausgewählte Museen werden im März 2026 benachrichtigt.
Antragsberechtigt sind alle staatlichen sowie nichtstaatlichen Museen in privater und kommunaler Trägerschaft in Baden-Württemberg, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Zuwendungsempfänger können öffentliche Körperschaften oder private Träger sein, die gemeinnützig und von der Umsatzsteuer nach UStG § 4 Nr. 20a befreit sind.[1] Auch ehrenamtlich geführte Museen sind antragsberechtigt.
Weitere Voraussetzung ist eine bereits vorhandene Online-Präsenz des Museums. Das heißt mindestens elementare Informationen zum Museum, zu Öffnungszeiten und Kontaktdaten müssen über eine Webseite und/oder einen Social-Media-Kanal im Netz zugänglich sein.
Für die Projektlaufzeit ist eine Hauptansprechperson und mindestens eine Vertretung zu benennen. Weitere beteiligte Mitarbeitende (auch ehrenamtliche oder externe Mitwirkende) aus möglichst unterschiedlichen Verantwortungsbereichen können in der Bewerbung aufgelistet werden (Name, Position bzw. Ehrenamt mit Funktionsangaben).
Die Museumsleitung, Geschäftsführung oder ein*e Vorstandsvorsitzenden nehmen die personellen Voraussetzungen und den Programmablauf entsprechend der Erklärung im Antragsformular zur Kenntnis.
Benötigt wird eine Infrastruktur, die eine Teilnahme an Online-Meetings ermöglicht (stabiles Internet, PC, Webcam und Mikrofon). Die grundsätzlichen Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten folgender Online-Tools sind bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung zu prüfen:
Falls bei Antragsstellung noch nicht vorhanden, muss im Falle der Teilnahme am Programm die Bereitschaft bestehen, mit beratender Unterstützung seitens der MFG Baden-Württemberg die Infrastruktur bis zum Auftakttreffen einzurichten.
Weiterhin sollten grundsätzliche infrastrukturelle Gegebenheiten wie die WLAN-Verfügbarkeit gewährleistet sein, sofern bspw. die Nutzer*innen einer Medienanwendung, die im Rahmen des Vorhabens entwickelt werden soll, darauf angewiesen sind.
Level Up! wird gefördert durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Breitscheidstr. 4
70174 Stuttgart
Ansprechpartnerinnen: Sophia Kirner und Corina Langenbacher, Projektleiterinnen Digitale Kultur
E-Mail: levelup@mfg.de
Telefon: 0711 90715-357 oder 0711 90715-340
[1] Bescheinigung nach UStG § 4 Nr. 20a: Für Freistellungen von der Umsatzsteuer für Museen bedarf es einer Bescheinigung durch die zuständige Landesbehörde, wenn die Erfüllung gleicher kultureller Aufgaben wie bei den Museen des Bundes, der Länder und Gemeinden nachgewiesen wird. Für die Erteilung der Bescheinigung nach UStG § 4 Nr. 20a für Museen ist in Baden-Württemberg die Landesstelle für Museumsbetreuung Baden-Württemberg zuständig. Siehe dazu: www.landesstelle.de/service/umsatzsteuer

Projektleiterin Digitale Kultur und CRM
Unit Medienprojekte und Services

Projektleiterin Digitale Kultur
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