Museen im Wandel I

Coaching für Kultureinrichtungen im ländlichen Raum

Kultur ist nicht nur Sache der Städte. In Baden-Württemberg präsentieren zahlreiche Museen im ländlichen Umfeld wichtige Kulturgüter — und sehen sich ganz eigenen strukturellen Herausforderungen beim strategischen Einsatz digitaler Medien gegenüber. Oft stehen ihnen geringere Budgets und weniger Mitarbeiter*innen zu Verfügung, im Vergleich mit städtischen Ballungsgebieten sind sie infrastrukturell benachteiligt. Bei der Bewältigung dieser Herausforderungen besteht ein großer Bedarf an konkreter Unterstützung. Deshalb förderte das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Sonderprogramm Digitaler Wandel an nichtstaatlichen Museen im ländlichen Raum vier nachhaltige Modellprojekte im Bereich Digitalisierung und Vermittlung. 

Dabei waren das Hans-Thoma-Kunstmuseum in Bernau, das Museum Haus Löwenberg in Gengenbach, das Franziskanermuseum in Villingen-Schwenningen und das Erwin Hymer Museum in Bad Waldsee.

Mit dem Coachingprogramm „Museen im Wandel“ bereitete die MFG Baden-Württemberg die teilnehmenden Häuser auf die Umsetzung ihrer Pilotprojekte vor. Acht Monate lang unterstützte die MFG sie mit passgenauen Coachings und Webinaren bei der Projektentwicklung. Dabei standen die individuellen Bedürfnisse der geförderten Museen im Vordergrund. Sie gewannen Kompetenzen beim Einsatz digitaler Technologien, bauten ihr Netzwerk auf und entwickelten sich strategisch weiter. Die gewonnenen Erfahrungswerte sind auch für einen größeren Kreis an Kultur- und Kreativschaffenden relevant und wurden im Oktober 2019 mit einer Expert*innenrunde diskutiert. Nach erfolgreicher Umsetzung der Pilotprojekte fand 2021 eine öffentliche Abschlussveranstaltung statt.

Heike Kramer
Heike Kramer

Projektleiterin Digitale Kultur

Unit Medienprojekte und Services

in Elternzeit

Fotogalerie Museen im Wandel

Impressionen vom Zwischenstandstreffen am 16. Juli 2019 im Infomotion Innovation Lab Stuttgart

Innovationsfonds Kunst 2020 fördert Kunst und Kultur im ländlichen Raum

Das Land schreibt zwei Förderungen aus: „Innovative Kunst und Kulturprojekte“ sowie „Kunst und Kultur für das ganze Land“. Kulturschaffende können sich bis zum 13. März bewerben

abstraktes Bild Vernissage Innovationsfonds Kunst 2018
Vernissage Innovationsfonds Kunst 2020 | Bild: Alexander Krziwanie
| Stuttgart

„Die Kunst- und Kulturschaffenden in Baden-Württemberg leisten fantastische Arbeit, haben aber nicht immer die Möglichkeit, Neues auszuprobieren“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski in Stuttgart. „Mit dem Innovationsfonds Kunst wollen wir unsere Einrichtungen und Vereine gezielt dabei unterstützen, neue Ansätze und Formate zu verwenden, aktuelle Themen zu bearbeiten und sich für weitere Zielgruppen zu öffnen.“

Zum neunten Mal Innovationsfonds Kunst 

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg schreibt den Innovationsfonds Kunst 2020 in diesem Jahr bereits zum neunten Mal aus. Noch bis zum 13. März 2020 können sich Kulturschaffende im Land für eine Förderung bewerben. Die aktuelle Ausschreibung umfasst die Programmlinien „Innovative Kunst- und Kulturprojekte“ und „Kunst und Kultur für das ganze Land“.

Gefördert werden künstlerische Produktionen und Projekte, die sich von herkömmlichen Strukturen lösen und neue Zielgruppen ansprechen – beispielsweise durch spartenübergreifende und internationale Kooperationen, neue Kunstformen oder experimentelle Methoden. Im Vordergrund der Programmlinie „Kunst und Kultur für das ganze Land“ stehen Projekte, die das kulturelle Leben in ländlichen Räumen weiterentwickeln und die Vernetzung der regionalen Kulturträger stärken.

Seit 2012 rund 15 Millionen Euro

Der Innovationsfonds Kunst hat sich als wichtiges Förderinstrument im Bereich der Kunst und Kultur in Baden-Württemberg etabliert. Seit seiner Einführung im Jahr 2012 wurden durch den Fonds insgesamt 572 Projekte mit rund 15 Millionen Euro unterstützt. Im Innovationsfonds Kunst sind gemeinnützige Institutionen wie Stiftungen, Vereine, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaften antragsberechtigt, die dem Ressortbereich der Kunstabteilung des Ministeriums zugeordnet sind.

Die Projekte müssen befristet sein und dürfen in der Regel nicht bereits anderweitig durch das Land gefördert werden. Zudem muss die Finanzierung grundsätzlich einen gesicherten Anteil an Eigen- und Drittmitteln von mindestens 20 Prozent aufweisen. Die Förderhöchstsumme beträgt bei allen Programmlinien 50.000 Euro. Die Mindestfördersumme umfasst 10.000 Euro. Die Förderentscheidungen werden durch eine unabhängige Jury getroffen. Die Bekanntgabe der Ergebnisse ist für Anfang Mai 2020 geplant.

Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

Mehr Infos:

 Kunstministerium Baden-Württemberg 

Bitte weitersagen. Teilen Sie diesen Beitrag.