Museen im Wandel I

Coaching für Kultureinrichtungen im ländlichen Raum

Kultur ist nicht nur Sache der Städte. In Baden-Württemberg präsentieren zahlreiche Museen im ländlichen Umfeld wichtige Kulturgüter — und sehen sich ganz eigenen strukturellen Herausforderungen beim strategischen Einsatz digitaler Medien gegenüber. Oft stehen ihnen geringere Budgets und weniger Mitarbeiter*innen zu Verfügung, im Vergleich mit städtischen Ballungsgebieten sind sie infrastrukturell benachteiligt. Bei der Bewältigung dieser Herausforderungen besteht ein großer Bedarf an konkreter Unterstützung. Deshalb förderte das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Sonderprogramm Digitaler Wandel an nichtstaatlichen Museen im ländlichen Raum vier nachhaltige Modellprojekte im Bereich Digitalisierung und Vermittlung. 

Dabei waren das Hans-Thoma-Kunstmuseum in Bernau, das Museum Haus Löwenberg in Gengenbach, das Franziskanermuseum in Villingen-Schwenningen und das Erwin Hymer Museum in Bad Waldsee.

Mit dem Coachingprogramm „Museen im Wandel“ bereitete die MFG Baden-Württemberg die teilnehmenden Häuser auf die Umsetzung ihrer Pilotprojekte vor. Acht Monate lang unterstützte die MFG sie mit passgenauen Coachings und Webinaren bei der Projektentwicklung. Dabei standen die individuellen Bedürfnisse der geförderten Museen im Vordergrund. Sie gewannen Kompetenzen beim Einsatz digitaler Technologien, bauten ihr Netzwerk auf und entwickelten sich strategisch weiter. Die gewonnenen Erfahrungswerte sind auch für einen größeren Kreis an Kultur- und Kreativschaffenden relevant und wurden im Oktober 2019 mit einer Expert*innenrunde diskutiert. Nach erfolgreicher Umsetzung der Pilotprojekte fand 2021 eine öffentliche Abschlussveranstaltung statt.

Heike Kramer
Heike Kramer

Projektleiterin Digitale Kultur

Unit Medienprojekte und Services

in Elternzeit

Fotogalerie Museen im Wandel

Impressionen vom Zwischenstandstreffen am 16. Juli 2019 im Infomotion Innovation Lab Stuttgart

Konjunkturprogramm der Bundesregierung: Was Kultur- und Kreativschaffende wissen müssen

Umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket beschlossen

Relevante Informationen aus dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung für Kultur- und Kreativschaffende
Relevante Informationen aus dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung für Kultur- und Kreativschaffende | © MFG Baden-Württemberg
| Stuttgart

Senkung der Mehrwertsteuer, branchenübergreifende Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen, Kinderbonus sowie das Programm NEUSTART KULTUR zur Milderung der Auswirkungen der Corona- Pandemie im Kulturbereich: Die Regierungskoalition hat sich auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket mit einem Volumen von 130 Milliarden Euro verständigt, das am 29.6.2020 vom Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde. Alle relevanten Bestandteile des Konjunkturprogramms für Kultur- und Kreatischaffende sind hier kompakt zusammengefasst:

Das müssen Kultur- und Kreativschaffende wissen 

  • Branchenübergreifende Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern (z.B. für Clubs, Unternehmen der Eventbranche etc. relevant)
  • Programm NEUSTART KULTUR zur Milderung der Auswirkungen der Corona- Pandemie im Kulturbereich:
    Pandemiebedingte Investitionen in überwiegend privat finanzierten Kultureinrichtungen für z.B. die Umsetzung von Hygienekonzepten, Online-Ticketing-Systemen oder Modernisierungen von Belüftungssystemen 
    Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen für einzelne Teilmärkte wie die Musik, für Theater und Tanz, den Filmbereich, für Galerien sowie die Buch- und Verlagsszene 
    Förderung alternativer, auch digitaler Angebote z.B. im Kontext Museum 4.0
    Unterstützung bundesgeförderter Kultureinrichtungen und –projekte
    Bundeshilfen für private Hörfunkveranstalter
  • Die Umsatzsteuer wird befristet vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 gesenkt. Der reguläre Steuersatz sinkt dabei von 19 % auf 16 %, der reduzierte Steuersatz von 7 % auf 5 %.
  • Familien erhalten einmalig einen Kinderbonus von 300 Euro je Kind. Dazu wird das Kindergeld entsprechend aufgestockt
  • Der einfache Zugang zur Grundsicherung ohne Vermögensprüfung wird bis Ende 2020 verlängert.
  • Ein Schutzschirm für Auszubildende, der eine Ausbildungsprämie für kleine und mittlere Unternehmen umfasst.
  • Die Möglichkeit, Verluste steuerlich mit Gewinnen des Vorjahres zu verrechnen, werden ausgeweitet.
  • Unternehmen erhalten für die Steuerjahre 2020 und 2021 befristet verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für bewegliche Wirtschaftsgüter.
  •  Investitionen in Künstlicher Intelligenz
  • Ausbau des Glasfaser-Breitbands und des 5G-Netzes

Das ganze Konjunkturporgramm ist hier nachzulesen.

Quelle: Bundesfinanzministerium / Bundesregierung 

Mehr Infos: 

Bundesfinanzministerium
 Eine Milliarde Euro für NEUSTART KULTUR
Corona-Infoseite

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Kontakt

Stephanie Hock
Stephanie Hock

Projektleiterin Unternehmensentwicklung

Unit Kultur- und Kreativwirtschaft