Museen im Wandel I

Coaching für Kultureinrichtungen im ländlichen Raum

Kultur ist nicht nur Sache der Städte. In Baden-Württemberg präsentieren zahlreiche Museen im ländlichen Umfeld wichtige Kulturgüter — und sehen sich ganz eigenen strukturellen Herausforderungen beim strategischen Einsatz digitaler Medien gegenüber. Oft stehen ihnen geringere Budgets und weniger Mitarbeiter*innen zu Verfügung, im Vergleich mit städtischen Ballungsgebieten sind sie infrastrukturell benachteiligt. Bei der Bewältigung dieser Herausforderungen besteht ein großer Bedarf an konkreter Unterstützung. Deshalb förderte das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Sonderprogramm Digitaler Wandel an nichtstaatlichen Museen im ländlichen Raum vier nachhaltige Modellprojekte im Bereich Digitalisierung und Vermittlung. 

Dabei waren das Hans-Thoma-Kunstmuseum in Bernau, das Museum Haus Löwenberg in Gengenbach, das Franziskanermuseum in Villingen-Schwenningen und das Erwin Hymer Museum in Bad Waldsee.

Mit dem Coachingprogramm „Museen im Wandel“ bereitete die MFG Baden-Württemberg die teilnehmenden Häuser auf die Umsetzung ihrer Pilotprojekte vor. Acht Monate lang unterstützte die MFG sie mit passgenauen Coachings und Webinaren bei der Projektentwicklung. Dabei standen die individuellen Bedürfnisse der geförderten Museen im Vordergrund. Sie gewannen Kompetenzen beim Einsatz digitaler Technologien, bauten ihr Netzwerk auf und entwickelten sich strategisch weiter. Die gewonnenen Erfahrungswerte sind auch für einen größeren Kreis an Kultur- und Kreativschaffenden relevant und wurden im Oktober 2019 mit einer Expert*innenrunde diskutiert. Nach erfolgreicher Umsetzung der Pilotprojekte fand 2021 eine öffentliche Abschlussveranstaltung statt.

Heike Kramer
Heike Kramer

Projektleiterin Digitale Kultur

Unit Medienprojekte und Services

in Elternzeit

Fotogalerie Museen im Wandel

Impressionen vom Zwischenstandstreffen am 16. Juli 2019 im Infomotion Innovation Lab Stuttgart

Innovationsfonds Kunst 2021

Kultureinrichtungen im Land können sich bis 10. Januar mit Projekten bewerben

Mit dem Innovationsfonds Kunst unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst innovative Vorhaben von Kultureinrichtungen in Baden-Württemberg | Bild: Pixabay
| Stuttgart

„Die Kultureinrichtungen in Baden-Württemberg haben in den vergangenen Monaten viel Ideenreichtum und Flexibilität beim Umgang mit den coronabedingten Einschränkungen bewiesen. Dafür haben wir verschiedene spezielle Förderprogramme zur Verfügung gestellt. Mit dem Innovationsfonds Kunst, den wir nun bereits zum zehnten Mal ausschreiben, fokussieren wir uns jetzt auf die Unterstützung neuer künstlerischer Formate und innovativer Projekte, die nicht zwangsläufig in Zusammenhang mit den Folgen der Pandemie stehen“, so Kunststaatssekretärin Petra Olschowski am 7. Dezember in Stuttgart.

Bis 10. Januar 2021 können sich Kultureinrichtungen für eine Förderung bewerben

Damit die Kunsteinrichtungen die Weihnachtswochen nutzen können, einen Antrag auszuarbeiten, zieht das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Ausschreibung des Innovationsfonds Kunst 2021 dieses Mal vor. Bis zum 10. Januar 2021 können sich Kultureinrichtungen im Land für eine Förderung bewerben.
Insgesamt stehen eine Million Euro für Vorhaben in einer Größenordnung zwischen 20.000 Euro und 50.000 Euro zur Verfügung. Gefördert werden innovative Kunst- und Kulturprojekte, neue Vermittlungsformate, zielgruppenspezifische An-gebote und künstlerische Konzepte. Insbesondere werden digitale und hybride Formate gefördert.

Förderinstrument der Landesregierung in der Kunst- und Kulturlandschaft

Der Innovationsfonds Kunst hat sich als wichtiges Förderinstrument der Landesregierung in der Kunst- und Kulturlandschaft Baden-Württembergs fest etabliert. Er schafft kreative Spielräume für neue Ausdrucks- und Beteiligungsformen, für spartenübergreifende Ansätze und ungewöhnliche Aufführungsorte in allen Sparten des Kulturbereichs. Seine Stärke liegt darin, Projekte und Aktivitäten zu ermöglichen, die unabhängig vom Alltagsbetrieb Raum für neue Entwicklungen geben.
Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, die gemeinnützige Ziele verfolgen und dem Ressortbereich der Kunstabteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zugeordnet sind. Die Kultureinrichtung muss vor dem 1. Januar 2019 gegründet worden sein und ihren Sitz in Baden-Württemberg haben.
Eine unabhängige Jury begutachtet die Anträge. Die Bekanntgabe der Ergebnisse ist für Ende Februar 2021 geplant. Die Umsetzung der Projekte muss zwischen dem 1. April und dem 31. Dezember 2021 erfolgen.

Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

Mehr Infos: 

MWK Baden-Württemberg/Ausschreibungen

 

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