Museen im Wandel I

Coaching für Kultureinrichtungen im ländlichen Raum

Kultur ist nicht nur Sache der Städte. In Baden-Württemberg präsentieren zahlreiche Museen im ländlichen Umfeld wichtige Kulturgüter — und sehen sich ganz eigenen strukturellen Herausforderungen beim strategischen Einsatz digitaler Medien gegenüber. Oft stehen ihnen geringere Budgets und weniger Mitarbeiter*innen zu Verfügung, im Vergleich mit städtischen Ballungsgebieten sind sie infrastrukturell benachteiligt. Bei der Bewältigung dieser Herausforderungen besteht ein großer Bedarf an konkreter Unterstützung. Deshalb förderte das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Sonderprogramm Digitaler Wandel an nichtstaatlichen Museen im ländlichen Raum vier nachhaltige Modellprojekte im Bereich Digitalisierung und Vermittlung. 

Dabei waren das Hans-Thoma-Kunstmuseum in Bernau, das Museum Haus Löwenberg in Gengenbach, das Franziskanermuseum in Villingen-Schwenningen und das Erwin Hymer Museum in Bad Waldsee.

Mit dem Coachingprogramm „Museen im Wandel“ bereitete die MFG Baden-Württemberg die teilnehmenden Häuser auf die Umsetzung ihrer Pilotprojekte vor. Acht Monate lang unterstützte die MFG sie mit passgenauen Coachings und Webinaren bei der Projektentwicklung. Dabei standen die individuellen Bedürfnisse der geförderten Museen im Vordergrund. Sie gewannen Kompetenzen beim Einsatz digitaler Technologien, bauten ihr Netzwerk auf und entwickelten sich strategisch weiter. Die gewonnenen Erfahrungswerte sind auch für einen größeren Kreis an Kultur- und Kreativschaffenden relevant und wurden im Oktober 2019 mit einer Expert*innenrunde diskutiert. Nach erfolgreicher Umsetzung der Pilotprojekte fand 2021 eine öffentliche Abschlussveranstaltung statt.

Heike Kramer
Heike Kramer

Projektleiterin Digitale Kultur

Unit Medienprojekte und Services

in Elternzeit

Fotogalerie Museen im Wandel

Impressionen vom Zwischenstandstreffen am 16. Juli 2019 im Infomotion Innovation Lab Stuttgart

Startschuss für fiktiven Unternehmerlohn

Die Antragstellung für den fiktiven Unternehmerlohn des Landes ist ab sofort möglich. Die Ergänzungsförderung soll insbesondere den von der Krise schwer getroffenen Selbständigen und kleinen Unternehmen zugute kommen, so Hoffmeister-Kraut

Fiktiver Unternehmerlohn des Bundes schließt Förderlücken | Bild: unsplash
| Stuttgart

Das baden-württembergische Erfolgsmodell des fiktiven Unternehmerlohns wird fortgesetzt. „Mit dem fiktiven Unternehmerlohn schließt das Land eine der letzten verbleibenden Förderlücken in der Überbrückungshilfe III des Bundes“, sagt Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute. „Die landesseitige Ergänzungsförderung kommt insbesondere den von der Krise schwer getroffenen Selbständigen und kleinen Unternehmen zugute“, so die Ministerin weiter. Viele Inhaber*innen von Personengesellschaften und Einzelunternehmen bezögen keine eigenen Gehälter. Eine reine Fixkostenerstattung wie in der Überbrückungshilfe III reiche daher nicht aus. Mit dem fiktiven Unternehmerlohn erhalten diese Selbstständigen für die Monate Januar bis Juni 2021 die notwendige Unterstützung. 

Schließung wesentlicher Förderlücke

Fiktiver Unternehmerlohn schließt wesentliche Förderlücke. Leider sei der Bund der nachdrücklichen Forderung von Baden-Württemberg nach der Berücksichtigung eines fiktiven Unternehmerlohns nicht gefolgt, so Hoffmeister-Kraut. „Daher hat das Land beschlossen, das Bundesprogramm Überbrückungshilfe III seinerseits wieder mit dem aus der Überbrückungshilfe I und II bewährten fiktiven Unternehmerlohn aufzustocken.“  

Land ergänzt Förderung mit Pauschalbetrag

Das Land Baden-Württemberg gewährt einen fiktiven Unternehmerlohn pauschal mit einem Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für den Zeitraum Januar bis Juni 2021, sofern ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 vorliegt. Im Gegensatz zur Überbrückungshilfe I und II ist der fiktive Unternehmerlohn nicht mehr nach Höhe des Umsatzeinbruchs gestaffelt. Anträge für den fiktiven Unternehmerlohn können ab dem 18. Mai 2021 im Rahmen der Antragstellung auf Überbrückungshilfe III über die Plattform des Bundes gestellt werden. Wurde die Überbrückungshilfe III bereits bewilligt, kann der fiktive Unternehmerlohn auch nachträglich über einen Änderungsantrag beantragt werden. 

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
 

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