Museen im Wandel I

Coaching für Kultureinrichtungen im ländlichen Raum

Kultur ist nicht nur Sache der Städte. In Baden-Württemberg präsentieren zahlreiche Museen im ländlichen Umfeld wichtige Kulturgüter — und sehen sich ganz eigenen strukturellen Herausforderungen beim strategischen Einsatz digitaler Medien gegenüber. Oft stehen ihnen geringere Budgets und weniger Mitarbeiter*innen zu Verfügung, im Vergleich mit städtischen Ballungsgebieten sind sie infrastrukturell benachteiligt. Bei der Bewältigung dieser Herausforderungen besteht ein großer Bedarf an konkreter Unterstützung. Deshalb förderte das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Sonderprogramm Digitaler Wandel an nichtstaatlichen Museen im ländlichen Raum vier nachhaltige Modellprojekte im Bereich Digitalisierung und Vermittlung. 

Dabei waren das Hans-Thoma-Kunstmuseum in Bernau, das Museum Haus Löwenberg in Gengenbach, das Franziskanermuseum in Villingen-Schwenningen und das Erwin Hymer Museum in Bad Waldsee.

Mit dem Coachingprogramm „Museen im Wandel“ bereitete die MFG Baden-Württemberg die teilnehmenden Häuser auf die Umsetzung ihrer Pilotprojekte vor. Acht Monate lang unterstützte die MFG sie mit passgenauen Coachings und Webinaren bei der Projektentwicklung. Dabei standen die individuellen Bedürfnisse der geförderten Museen im Vordergrund. Sie gewannen Kompetenzen beim Einsatz digitaler Technologien, bauten ihr Netzwerk auf und entwickelten sich strategisch weiter. Die gewonnenen Erfahrungswerte sind auch für einen größeren Kreis an Kultur- und Kreativschaffenden relevant und wurden im Oktober 2019 mit einer Expert*innenrunde diskutiert. Nach erfolgreicher Umsetzung der Pilotprojekte fand 2021 eine öffentliche Abschlussveranstaltung statt.

Heike Kramer
Heike Kramer

Projektleiterin Digitale Kultur

Unit Medienprojekte und Services

in Elternzeit

Fotogalerie Museen im Wandel

Impressionen vom Zwischenstandstreffen am 16. Juli 2019 im Infomotion Innovation Lab Stuttgart

Landesregierung verlängert fiktiven Unternehmerlohn bis Ende September

Das baden-württembergische Modell des fiktiven Unternehmerlohns ergänzt die Überbrückungshilfe des Bundes

Fiktiver Lohn für Unternehmen: Münzgeld fällt aus umgefallenem Glasbehältnis
Die Landesregierung Baden-Württemberg verlängert den fiktiven Unternehmerlohn | Bild: unsplash
| Stuttgart

Das Land ergänzt die Überbrückungshilfe des Bundes auch in ihrer vierten Phase – der „Überbrückungshilfe III Plus“ - mit dem bewährten fiktiven Unternehmerlohn. Das hat der Ministerrat gestern (13. Juli) beschlossen. „Vielen Unternehmen in Baden-Württemberg ist eine Umsatzerzielung aus eigener Kraft nun wieder möglich“, betonte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Sie sei froh, dass die aktuelle Infektionsdynamik und die zunehmende Durchimpfung der Bevölkerung auch die heimische Wirtschaft aufatmen lassen. „Gleichzeitig müssen wir aber sicherstellen, dass wir den gemeinsam erreichten Zwischenerfolg dauerhaft absichern. Nicht zuletzt mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen rund um die sogenannte Delta-Variante stehen die Unternehmen und Selbständigen in unserem Land weiterhin vor großen Herausforderungen. Das baden-württembergische Erfolgsmodell des fiktiven Unternehmerlohns ist aus den Corona-Unterstützungsprogrammen nicht mehr wegzudenken“, so die Ministerin weiter.

Gerade für Inhaber*innen von Personengesellschaften und Einzelunternehmen, die keine eigenen Gehälter bezögen, stelle der fiktive Unternehmerlohn eine notwendige Unterstützung dar, so Hoffmeister-Kraut.

Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfe III für Unternehmen und Selbständige und auch die Neustarthilfe für Soloselbständige und Kleinstunternehmen jüngst bis September verlängert. „Mit der Überbrückungshilfe III Plus und der Neustarthilfe Plus hat der Bund Planungssicherheit für die Betriebe geschaffen. Das ist ein wichtiges Signal für die immer noch von Corona-bedingten Einschränkungen betroffenen Unternehmen und Selbstständigen in unserem Land,“ stellte die Ministerin fest. Leider habe der Bund aber auch in der vierten Phase der Überbrückungshilfe trotz einiger Verbesserungen weiterhin nicht die Lücke für jene Unternehmer*innen geschlossen, denen eine reine Fixkostenerstattung nicht ausreiche.

Weitere Informationen

Das Land Baden-Württemberg gewährt im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus einen fiktiven Unternehmerlohn pauschal mit einem Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für den Zeitraum Juli bis September 2021, sofern ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 vorliegt.

Nach derzeitiger Auskunft des Bundes sollen Anträge in der Überbrückungshilfe III Plus und der Neustarthilfe Plus noch Ende Juli 2021 gestellt werden können. Die Antragstellung erfolgt wie bisher über die Plattform des Bundes. Die Ergänzung des fiktiven Unternehmerlohns im Antragsverfahren für die Überbrückungshilfe III Plus wird voraussichtlich im September 2021 zur Verfügung stehen. Wurde die Überbrückungshilfe III Plus bis dahin bereits bewilligt, kann der fiktive Unternehmerlohn nachträglich über einen Änderungsantrag beantragt werden.

Quelle: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg 

Mehr Infos:

Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg 

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