Museen im Wandel I

Coaching für Kultureinrichtungen im ländlichen Raum

Kultur ist nicht nur Sache der Städte. In Baden-Württemberg präsentieren zahlreiche Museen im ländlichen Umfeld wichtige Kulturgüter — und sehen sich ganz eigenen strukturellen Herausforderungen beim strategischen Einsatz digitaler Medien gegenüber. Oft stehen ihnen geringere Budgets und weniger Mitarbeiter*innen zu Verfügung, im Vergleich mit städtischen Ballungsgebieten sind sie infrastrukturell benachteiligt. Bei der Bewältigung dieser Herausforderungen besteht ein großer Bedarf an konkreter Unterstützung. Deshalb förderte das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Sonderprogramm Digitaler Wandel an nichtstaatlichen Museen im ländlichen Raum vier nachhaltige Modellprojekte im Bereich Digitalisierung und Vermittlung. 

Dabei waren das Hans-Thoma-Kunstmuseum in Bernau, das Museum Haus Löwenberg in Gengenbach, das Franziskanermuseum in Villingen-Schwenningen und das Erwin Hymer Museum in Bad Waldsee.

Mit dem Coachingprogramm „Museen im Wandel“ bereitete die MFG Baden-Württemberg die teilnehmenden Häuser auf die Umsetzung ihrer Pilotprojekte vor. Acht Monate lang unterstützte die MFG sie mit passgenauen Coachings und Webinaren bei der Projektentwicklung. Dabei standen die individuellen Bedürfnisse der geförderten Museen im Vordergrund. Sie gewannen Kompetenzen beim Einsatz digitaler Technologien, bauten ihr Netzwerk auf und entwickelten sich strategisch weiter. Die gewonnenen Erfahrungswerte sind auch für einen größeren Kreis an Kultur- und Kreativschaffenden relevant und wurden im Oktober 2019 mit einer Expert*innenrunde diskutiert. Nach erfolgreicher Umsetzung der Pilotprojekte fand 2021 eine öffentliche Abschlussveranstaltung statt.

Heike Kramer
Heike Kramer

Projektleiterin Digitale Kultur

Unit Medienprojekte und Services

in Elternzeit

Fotogalerie Museen im Wandel

Impressionen vom Zwischenstandstreffen am 16. Juli 2019 im Infomotion Innovation Lab Stuttgart

Landesregierung verlängert fiktiven Unternehmerlohn

Das Land verlängert den fiktiven Unternehmerlohn bis Ende des Jahres und schließt damit auch weiterhin eine der letzten verbleibenden Förderlücken in der Überbrückungshilfe des Bundes.

Glas mit Kleingeld
Fiktiver Unternehmerlohn des Bundes wird verlängert | Bild: unsplash
| Stuttgart

Das Land Baden-Württemberg verlängert den fiktiven Unternehmerlohn bis zum Jahresende. Das hat der Ministerrat am 26. Oktober 2021 beschlossen. „Mit unserem fiktiven Unternehmerlohn konnten wir während der Pandemie bereits zahlreiche Unternehmer*innen in unserem Land zusätzlich zu den Bundesförderungen unterstützen. Das Land schließt auch weiterhin eine der letzten verbleibenden Förderlücken in der Überbrückungshilfe des Bundes“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Die landesseitige Ergänzungsförderung kommt insbesondere den von der Krise weiterhin schwer getroffenen Soloselbständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmen zu Gute. Sie können damit eine pauschalierte Unterstützung in Höhe von 1.000 Euro pro Monat erhalten.“ Viele Inhaber*innen von Personengesellschaften und Einzelunternehmen bezögen keine eigenen Gehälter, weshalb eine reine Fixkostenerstattung nicht ausreiche, so Hoffmeister-Kraut.

Land ergänzt Corona-Programme des Bundes

Bereits seit dem Start der Soforthilfe Corona im März 2020 ergänzt das Land die Corona-Programme des Bundes um einen fiktiven Unternehmerlohn, der insbesondere Soloselbstständigen, Angehörigen der Freien Berufe sowie Inhaber*innen von Personengesellschaften und Einzelunternehmen eine bedeutende Stütze ist. Sie werden mit dem fiktiven Unternehmerlohn in Baden-Württemberg ergänzend zur Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis Dezember 2021 pauschal mit einem Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro pro Monat unterstützt. Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019. Die Überbrückungshilfe III Plus – das zentrale branchenoffene Corona-Hilfsprogramm des Bundes – wie auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen wurden bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Im Gleichschritt zu den Programmen des Bundes wird auch das baden-württembergische Erfolgsmodell des fiktiven Unternehmerlohns fortgesetzt. Der fiktive Unternehmerlohn für die Monate Oktober bis Dezember 2021 kann in Kürze über die Plattform des Bundes im Rahmen der Antragstellung auf Überbrückungshilfe III Plus beantragt werden. Wurde die Überbrückungshilfe III Plus bereits bewilligt, kann der fiktive Unternehmerlohn auch nachträglich über einen Änderungsantrag beantragt werden.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus

Mehr Infos:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
 

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