Museen im Wandel I

Coaching für Kultureinrichtungen im ländlichen Raum

Kultur ist nicht nur Sache der Städte. In Baden-Württemberg präsentieren zahlreiche Museen im ländlichen Umfeld wichtige Kulturgüter — und sehen sich ganz eigenen strukturellen Herausforderungen beim strategischen Einsatz digitaler Medien gegenüber. Oft stehen ihnen geringere Budgets und weniger Mitarbeiter*innen zu Verfügung, im Vergleich mit städtischen Ballungsgebieten sind sie infrastrukturell benachteiligt. Bei der Bewältigung dieser Herausforderungen besteht ein großer Bedarf an konkreter Unterstützung. Deshalb förderte das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Sonderprogramm Digitaler Wandel an nichtstaatlichen Museen im ländlichen Raum vier nachhaltige Modellprojekte im Bereich Digitalisierung und Vermittlung. 

Dabei waren das Hans-Thoma-Kunstmuseum in Bernau, das Museum Haus Löwenberg in Gengenbach, das Franziskanermuseum in Villingen-Schwenningen und das Erwin Hymer Museum in Bad Waldsee.

Mit dem Coachingprogramm „Museen im Wandel“ bereitete die MFG Baden-Württemberg die teilnehmenden Häuser auf die Umsetzung ihrer Pilotprojekte vor. Acht Monate lang unterstützte die MFG sie mit passgenauen Coachings und Webinaren bei der Projektentwicklung. Dabei standen die individuellen Bedürfnisse der geförderten Museen im Vordergrund. Sie gewannen Kompetenzen beim Einsatz digitaler Technologien, bauten ihr Netzwerk auf und entwickelten sich strategisch weiter. Die gewonnenen Erfahrungswerte sind auch für einen größeren Kreis an Kultur- und Kreativschaffenden relevant und wurden im Oktober 2019 mit einer Expert*innenrunde diskutiert. Nach erfolgreicher Umsetzung der Pilotprojekte fand 2021 eine öffentliche Abschlussveranstaltung statt.

Heike Kramer
Heike Kramer

Projektleiterin Digitale Kultur

Unit Medienprojekte und Services

in Elternzeit

Fotogalerie Museen im Wandel

Impressionen vom Zwischenstandstreffen am 16. Juli 2019 im Infomotion Innovation Lab Stuttgart

Jazzland Baden-Württemberg

Das Kunstministerium Baden-Württemberg stärkt die Jazzlandschaft mit Förderprogrammen für Musiker*innen, Clubs und Festivals. Die Antragsfristen laufen bis Mitte Januar

Rückansicht zweier Musiker, die auf der Bühne vor einem Publikum performen
Mit insgesamt 385.000 Euro stärkt das Kunstministerium Clubs, Festivals und Jazzmusizierende aus Baden-Württemberg | Bild: Adobe Stock
| Stuttgart

Das Kunstministerium unterstützt auch im kommenden Jahr die Jazzlandschaft in Baden-Württemberg mit insgesamt 385.000 Euro. Mehrere Förderprogramme werden wieder neu aufgelegt. Mit ihnen werden nicht nur Auftritte von Jazzmusiker*innen in Baden-Württemberg und darüber hinaus gefördert, sondern auch Jazz-Clubs sowie Jazz-Festivals. Die Antragsverfahren laufen.

Kunststaatssekretär Arne Braun sagte: „Baden-Württemberg ist ein Jazzland par excellence, die kunstvollen, lauten, improvisierten, unharmonischen und harmonischen Klänge sind der Herzschlag des Landes, und die Landesregierung sorgt dafür, dass das Herz kraftvoll weiter schlägt: Wir fördern Auftritte von Künstlerinnen und Künstlern in Baden-Württemberg sowie im Ausland, wir stärken die Clubs und die Festivals und präsentieren den Jazz made in Baden-Württemberg auf der internationalen Bühne. Deshalb brauchen wir diese Förderung dringender denn je – das Kulturleben und das Publikumsverhalten hat sich mit der Pandemie stark verändert. Durch die Förderprogramme schaffen wir Kontinuität und Verlässlichkeit und stellen 2023 insgesamt 385.000 Euro für unsere Jazzlandschaft bereit.“

Auftrittsförderung in und außerhalb Baden-Württembergs

Die Förderlinien unterstützen die Jazzszene in Baden-Württemberg. Die Musiker*innen erhalten die Möglichkeit, national und international Erfahrung zu sammeln und die Jazzszene Baden-Württembergs auch außerhalb des Landes bekannt zu machen. Die finanzielle Unterstützung steht Solist*innen ebenso wie Ensembles und Festivalveranstaltern zur Verfügung.

Bei der Auftrittsförderung in Jazzclubs in Baden-Württemberg handelt es sich um eine Künstler*innenörderung zur Aufstockung der Künstlergagen. Anträge müssen bis 31. Januar 2023 beim Jazzverband Baden-Württemberg eingereicht werden. Die Anträge wickelt der Jazzverband ab.

Bei der Auftrittsförderung außerhalb von Baden-Württemberg haben professionelle baden-württembergische Jazzmusiker*innen die Möglichkeit, einen Landeszuschuss zu den entstehenden Reise- und Aufenthaltskosten in Verbindung mit Gastspielen in anderen Bundesländern oder im Ausland zu beantragen. Die Anträge können beim Jazzverband bis 15. Januar 2023 eingereicht werden. Die Abwicklung dieser Anträge erfolgt durch den Jazzverband.

Förderung von Jazzmusizierenden und Jazzfestivals

Das Land wird im Rahmen der jazzahead! 2023 neben dem Programm am Gemeinschaftsstand „Jazz Baden-Württemberg“ Ende April 2023 eine „Baden-Württemberg Clubnight“ veranstalten. Drei Ensembles aus Baden-Württemberg sollen sich dort live präsentieren können. Die Veranstaltung soll dazu beitragen, die Exportförderung des Landes bekannter und die internationalen Festivals auf die Jazzszene aus Baden-Württemberg aufmerksam zu machen. Anträge können beim Jazzverband bis 18. Dezember 2022 eingereicht werden. Die Abwicklung dieser Anträge erfolgt auch durch den Jazzverband.

Zur Förderung von Jazzfestivals können bis zu 8.000 Euro je Festival beantragt werden, sofern baden-württembergische Jazzmusiker*innen im Programm vertreten sind. Anträge dürfen bis zum 15. Januar 2023 an das Ministerium gerichtet werden.

Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

Mehr Infos:

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Jazzverband Baden-Württemberg
jazzahead! 2023

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