Museen im Wandel I

Coaching für Kultureinrichtungen im ländlichen Raum

Kultur ist nicht nur Sache der Städte. In Baden-Württemberg präsentieren zahlreiche Museen im ländlichen Umfeld wichtige Kulturgüter — und sehen sich ganz eigenen strukturellen Herausforderungen beim strategischen Einsatz digitaler Medien gegenüber. Oft stehen ihnen geringere Budgets und weniger Mitarbeiter*innen zu Verfügung, im Vergleich mit städtischen Ballungsgebieten sind sie infrastrukturell benachteiligt. Bei der Bewältigung dieser Herausforderungen besteht ein großer Bedarf an konkreter Unterstützung. Deshalb förderte das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Sonderprogramm Digitaler Wandel an nichtstaatlichen Museen im ländlichen Raum vier nachhaltige Modellprojekte im Bereich Digitalisierung und Vermittlung. 

Dabei waren das Hans-Thoma-Kunstmuseum in Bernau, das Museum Haus Löwenberg in Gengenbach, das Franziskanermuseum in Villingen-Schwenningen und das Erwin Hymer Museum in Bad Waldsee.

Mit dem Coachingprogramm „Museen im Wandel“ bereitete die MFG Baden-Württemberg die teilnehmenden Häuser auf die Umsetzung ihrer Pilotprojekte vor. Acht Monate lang unterstützte die MFG sie mit passgenauen Coachings und Webinaren bei der Projektentwicklung. Dabei standen die individuellen Bedürfnisse der geförderten Museen im Vordergrund. Sie gewannen Kompetenzen beim Einsatz digitaler Technologien, bauten ihr Netzwerk auf und entwickelten sich strategisch weiter. Die gewonnenen Erfahrungswerte sind auch für einen größeren Kreis an Kultur- und Kreativschaffenden relevant und wurden im Oktober 2019 mit einer Expert*innenrunde diskutiert. Nach erfolgreicher Umsetzung der Pilotprojekte fand 2021 eine öffentliche Abschlussveranstaltung statt.

Heike Kramer
Heike Kramer

Projektleiterin Digitale Kultur

Unit Medienprojekte und Services

in Elternzeit

Fotogalerie Museen im Wandel

Impressionen vom Zwischenstandstreffen am 16. Juli 2019 im Infomotion Innovation Lab Stuttgart

Förderprogramm „Unternehmen machen Klimaschutz“ gestartet

Mit rund 4,6 Millionen Euro unterstützt das Land Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Klimaschutzziele. Antragstellungen sind bis 15. November 2023 möglich.

Bild: © Romolo Tavani/Stock.adobe.com
| Stuttgart

Das Förderprogramm „Unternehmen machen Klimaschutz“ ist Teil der Strategie „Unternehmen machen Klimaschutz“ und richtet sich an Unternehmen jeder Größe und Branche in Baden-Württemberg. Gegliedert ist das Programm in die Bausteine Beratungsförderung und Investitionsförderung.

Land fördert Umsetzung von Klimaschutzvorhaben

„Ohne die Wirtschaft geht es nicht. Wollen wir unser Ziel im Land erreichen, bis 2040 klimaneutral zu sein, müssen wir Treibhausgasemissionen und Energieverbrauch im großen Umfang senken. Dazu braucht es Unternehmerinnen und Unternehmer, die den Klimaschutz vorantreiben“, erläutert Ministerin Thekla Walker.  Mit dem Programm  „Unternehmen machen Klimaschutz“ und einem Fördervolumen von rund 4,6 Millionen Euro unterstützt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft daher die Umsetzung von systematischem und strukturiertem unternehmerischem Klimaschutz und der Reduzierung von Treibhausgasen. „Das kommt dem Klima zugute, aber auch den Unternehmen: Wer Energie effizient nutzt, spart Kosten“, so Walker.

Klimaschutzmaßnahmen identifizieren

Ziel der Beratungsförderung ist es, Unternehmen bei der Erstellung der Ist-Analyse anhand einer Treibhausgasbilanz zu unterstützen, daraus einen Trans­formationspfad abzuleiten und Klimaschutzmaßnahmen auszumachen. Wer schon eine Treibhausgasbilanz hat, findet Beratung etwa zu weiteren Einspar­möglichkeiten sowie zur Prüfung und Priorisierung von Maßnahmenplänen.

Die Beratungsförderung umfasst zwei Teile mit jeweils bis zu fünf bezuschussten Beratungstagen. Teil A können alle Unternehmen mit Sitz oder Standort in Baden-Württemberg beantragen. Teil B setzt den Abschluss einer Klimaschutzvereinbarung mit dem Land und den damit einhergehenden Beitritt zum Klimabündnis Baden-Württemberg voraus. Die mögliche Maximalförderung liegt hier bei insgesamt 9.000 Euro.

Maßnahmen zur Treibhausgasminderung umsetzen

Der zweite Baustein, die Investitionsförderung, zielt auf dieUmsetzung von Maßnahmen ab, die wesentlich zur Treibhausgasminderung oder -vermeidung beitragen. Das können etwa technologische Verfahren sein, die material- und energieeffizient arbeiten, Methoden, die eine Rückgewinnung von Wertstoffen oder Energie ermöglichen oder auch intelligente Lösungen im Bereich der Abwärme. Förderfähig sind maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 80.000 Euro.

    Die Antragstellung für die Beratungsförderung ist fortlaufend möglich und erfolgt über das Antragsformular. Anträge für die Investitionsförderung können zum 31. März und 30. September eines Jahres gestellt werden, in 2023 zum 15. November, ebenfalls über das Antragsformular.

    Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

     

    Mehr Infos:

    Klimaschutzstrategie „Unternehmen machen Klimaschutz“

    Nachhaltigkeitsstrategie: Förderprogramm „Unternehmen machen Klimaschutz“

    Förderprogramm „Unternehmen machen Klimaschutz"

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