Museen im Wandel I

Coaching für Kultureinrichtungen im ländlichen Raum

Kultur ist nicht nur Sache der Städte. In Baden-Württemberg präsentieren zahlreiche Museen im ländlichen Umfeld wichtige Kulturgüter — und sehen sich ganz eigenen strukturellen Herausforderungen beim strategischen Einsatz digitaler Medien gegenüber. Oft stehen ihnen geringere Budgets und weniger Mitarbeiter*innen zu Verfügung, im Vergleich mit städtischen Ballungsgebieten sind sie infrastrukturell benachteiligt. Bei der Bewältigung dieser Herausforderungen besteht ein großer Bedarf an konkreter Unterstützung. Deshalb förderte das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Sonderprogramm Digitaler Wandel an nichtstaatlichen Museen im ländlichen Raum vier nachhaltige Modellprojekte im Bereich Digitalisierung und Vermittlung. 

Dabei waren das Hans-Thoma-Kunstmuseum in Bernau, das Museum Haus Löwenberg in Gengenbach, das Franziskanermuseum in Villingen-Schwenningen und das Erwin Hymer Museum in Bad Waldsee.

Mit dem Coachingprogramm „Museen im Wandel“ bereitete die MFG Baden-Württemberg die teilnehmenden Häuser auf die Umsetzung ihrer Pilotprojekte vor. Acht Monate lang unterstützte die MFG sie mit passgenauen Coachings und Webinaren bei der Projektentwicklung. Dabei standen die individuellen Bedürfnisse der geförderten Museen im Vordergrund. Sie gewannen Kompetenzen beim Einsatz digitaler Technologien, bauten ihr Netzwerk auf und entwickelten sich strategisch weiter. Die gewonnenen Erfahrungswerte sind auch für einen größeren Kreis an Kultur- und Kreativschaffenden relevant und wurden im Oktober 2019 mit einer Expert*innenrunde diskutiert. Nach erfolgreicher Umsetzung der Pilotprojekte fand 2021 eine öffentliche Abschlussveranstaltung statt.

Heike Kramer
Heike Kramer

Projektleiterin Digitale Kultur

Unit Medienprojekte und Services

in Elternzeit

Fotogalerie Museen im Wandel

Impressionen vom Zwischenstandstreffen am 16. Juli 2019 im Infomotion Innovation Lab Stuttgart

Förderaufruf Impulse Inklusion 2025 – jetzt bewerben!

Innovative inklusive Projekte mit Fokus auf Kinder und Familie können ab sofort Fördermittel beantragen.

Im Förderprogramm „Impulse Inklusion 2025“ sind besonders inklusive Projektideen gefragt, die Kinder mit und ohne Behinderungen unterstützen. | © Envato / YuriArcursPeopleimages
| Baden-Württemberg

Mit dem Aufruf zur Bewerbung für das Programm “Impulse Inklusion 2025” stellt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg erneut bis zu 350.000 Euro für innovative, inklusive Projekte zur Verfügung. Anträge können bis zum 30. September 2025 eingereicht werden.

Fokus auf Kinder und Familien

Im Mittelpunkt der aktuellen Förderrunde stehen Projekte, die sich besonders an Kinder mit und ohne Behinderungen richten. Ebenso willkommen sind Vorhaben, die Familien mit und ohne Angehörige mit Behinderungen vernetzen. Da Kinder mit Behinderungen ein erhöhtes Risiko haben, (sexualisierte) Gewalt zu erfahren, und manche Familien mit Angehörigen mit Behinderungen zusätzlich eine Benachteiligung in finanzieller Hinsicht haben und armutsgefährdet sind, können bei der Konzipierung der Projekte auch diese Aspekte mitbedacht werden. 

Wer sich bewerben kann

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Selbsthilfeorganisationen, freigemeinnützige Träger, Kommunen, Vereine, Initiativen und ähnliche Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Ausgeschlossen sind landes- und bundeseigene Einrichtungen oder Organisationen.

Was gefördert wird

Gefördert werden innovative, inklusive Projekte – als neue Initiative oder auch als Erweiterung bestehender Angebote.  

Menschen mit und ohne Behinderungen sollten die Projekte gemeinsam entwickeln und durchführen. Voraussetzung ist auch, dass das Projekt bis zur Förderentscheidung nicht begonnen wurde und das Projekt auch nach der Förderung bestandsfähig ist. Auf eine modellhafte Ausrichtung, nachhaltige Wirkung sowie die Einbindung bestehender Strukturen wird ebenso geachtet. Die Durchführung des Projekts kann bis Ende 2026 erfolgen. 

Gefördert werden nur Projekte und Maßnahmen, deren zuwendungsfähige Ausgaben zwischen mindestens 5000 Euro und maximal 20.000 Euro betragen. 

Bewerbung und Frist

Anträge können bis zum 30. September ausschließlich elektronisch beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg eingereicht werden. 

Mehr Informationen zur Bewerbung sowie alle nötigen Unterlagen sind verfügbar auf der Website des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. 

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
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