Digitale Kultur
Digitale Barrierefreiheit ist kein Add-On, sondern Voraussetzung für kulturelle Teilhabe. Sie ermöglicht allen Menschen den Zugang zu digitalen Angeboten – unabhängig von Fähigkeiten, Geräten oder Einschränkungen. Hier finden Sie Informationen, Tools und Angebote rund um digitale Barrierefreiheit für Museen und Kultureinrichtungen. Diese Themenseite ist im Zusammenhang mit dem Programm offen für... Digitale Barrierefreiheit in Museen entstanden. Sie haben Hinweise? Unter digitalekultur@mfg.de können Sie sich gerne melden.
Mit der Einführung der EU-Richtlinie 2016/2102 und deren Umsetzung in nationales Recht sind seit September 2020 alle öffentlichen Einrichtungen verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei umzusetzen. In Baden-Württemberg regelt das Landes-Behinderten-Gleichstellungsgesetz (L-BGG), wer zu barrierefreier Umsetzung verpflichtet ist und was diese umfasst. Ab Juni 2025 gilt zudem das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das private Unternehmen verpflichtet. Auch Vereine können unter das BFSG fallen.
Als Vorgaben für digitale Anwendungen sind die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) sowie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) maßgeblich:
Wichtige Anlaufstellen in Baden-Württemberg
Wir haben einige wertvolle Leitfäden zusammengetragen, die Orientierung und Einführung in den Themenkomplex digitale Barrierefreiheit bieten.
Zur Überprüfung der Barrierefreiheit von Online-Angeboten gibt es eine Vielzahl unterstützender und teilautomatisierter Anwendungen. Deren Einsatz ersetzt zwar nicht eine manuelle Überprüfung, kann diese jedoch sehr sinnvoll ergänzen. Zu diesen Anwendungen gehören z. B. Screenreader, Kontrastanalysetools oder Simulationstools.







Viele Stiftungen und Träger können Sie bei Ihrem Vorhaben unterstützen, das Inklusion und Barrierefreiheit in Ihrer Einrichtung voranbringt. Folgende regelmäßige Förderangebote für (Digitale) Barrierefreiheit gibt es:
Weitere Anregungen haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengestellt.